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| European JobGuide "Alpenraum" Newsletter Juli 2010
Liebe Leserinnen und Leser!
wir
freuen uns Ihnen den European JobGuide Newsletter zustellen zu dürfen, der sich zum Ziel gesetzt hat über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
berufsbezogene Mobilität und Migration, neue Richtlinien und
Abkommen und gute Projektbeispiele & innovative Ausbildungen und Weiterbildungen in
den Regionen Südtirol(Italien), Graubünden(Schweiz), Tirol(Österreich)
und Bayern (Deutschland) zu informieren.
Ihr Team european-jobguide
www.e-jobguide.eu

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Bozen: Treffen der Arbeitsgruppe Anerkennung/Gleichwertigkeit von Abschlüssen |
Am 30.Juni 2010 fand ein Treffen der Arbeitsgruppe „Anerkennung/Gleichwertigkeit von Abschlüssen“ in Bozen statt, bei dem ausländische Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesen den italienischen Berufen gegenübergestellt wurden, um die Bedingungen für die Anerkennung in Südtirol (Gleichwertigkeit) bzw. Italien (Anerkennung) zu systematisieren. Die Ergebnisse werden in Kürze online verfügbar sein.
www.e-jobguide.eu
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Bozen: Regularisierung von Haushalts- und Pflegehilfen abgeschlossen |
Mit einer vereinfachten Prozedur sollten staatsweit illegal als Haushalts- und Pflegehilfen beschäftigte Nicht-EU-Bürger aus der Schwarzarbeit geholt werden. Zum Ende dieser Initiative zieht nun Arbeitslandesrat Roberto Bizzo Bilanz: "Insgesamt sind in Südtirol 759 entsprechende Anträge eingereicht worden", so sein erstes Fazit. Im vergangenen September konnten Arbeitgeber Anträge einreichen, um auf der Grundlage einer vereinfachten Prozedur die Arbeitsverhältnisse ihrer bisher schwarz beschäftigten Hausangestellten und Pflegehilfen rechtlich in Ordnung zu bringen. Die in Südtirol eingereichten 759 Anträge sind bis Ende Mai von der Landesabteilung Arbeit bearbeitet worden. "Wir mussten alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorladen, um die formellen Schritte zur Beendigung der Schwarzarbeit zu setzen", so Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. (weiterlesen)
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Österreich: www.hogastjob.com ist bestes Jobportal für den österreichischen Tourismus |
Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hat in einer unabhängigen Studie Online-Jobportale in Österreich evaluieren lassen. Von den Tourismus-Spezialisten des Consultingunternehmens Kohl & Partner wurde www.hogastjob.com als Testsieger ermittelt. hogast sieht vor allem die Vernetzung über das eigene JobOffice als wesentlichen Grund für die Beliebtheit und den hohen Wirkungsgrad des Jobportals.
In der Studie von Kohl & Partner wurden Benutzerfreundlichkeit, Branchen-Spezialisierung, Support, Bekanntheitsgrad, Mehrsprachigkeit, Qualität der Bewerber, zusätzliche Serviceleistungen und Kosten analysiert. Mit der Beurteilung „hervorragend geeignet“ wurde www.hogastjob.com deutlicher Testsieger vor Portalen wie Rolling Pin, Oscars, Hoteljob, Hotelcareer, Jobpilot, Monster, Gastrojobs, AMS eJob-Room, Hotellerie-Jobs und Stepstone. Die ÖHV hat daher eine klare Empfehlung für www.hogastjob.com an ihre Mitglieder ausgesprochen. (weiterlesen) www.hogastjob.com
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Bozen: Schneller zu Genehmigungen für nichteuropäische Saisonarbeitende |
Schneller, einfacher und papierfrei laufen künftig die Verfahren zur Erteilung saisonaler Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger ab, deren Anzahl für Südtirol auf 1000 begrenzt ist. Ab 21. April können Arbeitgeber entsprechende Anträge stellen. Was es dabei zu beachten gilt, darüber informierten Arbeitslandesrat Roberto Bizzo und der zuständige Abteilungsdirektor Helmuth Sinn auf einer Pressekonferenz in Bozen. "Die Erteilung saisonaler Arbeitsgenehmigungen ist ein sehr komplexes Verfahren, das ab heute aber schneller, einfacher und unbürokratischer abgewickelt wird", betonte Landesrat Bizzo. Wie bereits in den vergangenen Jahren nach habe Südtirol insgesamt 1000 saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger in den Bereichen Gastgewerbe und Landwirtschaft beantragt, die das Arbeitministerium auch genehmigt habe, so der Landesrat für Arbeit. Er verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 946 nichteuropäische Bürger in Südtirol Saisonarbeit geleistet hätten. (weiterlesen)
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Schweiz: Studie zur Wirkung der Einwanderung und Importkonkurrenz auf die Löhne und die Arbeitslosigkeit in der Schweiz |
Michael Gerfin und Boris Kaiser haben untersucht, wie sich die Immigration auf die Löhne auswirkt. Sie zeigen, dass gesteigerte Immigration auch kurzfristig nicht zwangsläufig zu großem Lohndruck bei Einheimischen führen muss, weil einheimische Arbeitskräfte durch eingewanderte Personen nicht perfekt zu ersetzen sind. Im Zeitraum von 2002 bis 2008 dämpfte die Zuwanderung die Reallohnentwicklung von Schweizerinnen und Schweizern um 0.5 Prozentpunkte, jene von Ausländerinnen und Ausländern immerhin um 2.6 Prozentpunkten. Die mehrheitlich hoch qualifizierte Zuwanderung der letzten Jahre hat sich leicht positiv auf die Löhne der gering und mittel qualifizierten Arbeitskräfte und deutlich dämpfend auf die Lohnentwicklung der hoch qualifizierten Arbeitskräfte ausgewirkt. Die Zuwanderung nach der Einführung der Personenfreizügigkeit könnte deshalb dazu beigetragen haben, die Ungleichheit in der Verteilung der Löhne zu verringern.
zur Studie
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Schweiz: Personenfreizügigkeit bewährt sich auch in der Wirtschaftskrise |
Die Unternehmen nutzten die erweiterten Möglichkeiten des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) zur Rekrutierung von Fachkräften, was das Bevölkerungswachstum und die Wirtschaftsentwicklung im Aufschwung begünstigte. Im jüngsten wirtschaftlichen Abschwung verringerte sich die Zuwanderung in die Schweiz deutlich, blieb aber auf vergleichsweise hohem Niveau. Den möglichen negativen Effekten eines wachsenden Arbeitsangebots standen stabilisierende Wirkungen der Zuwanderung auf die Konjunktur gegenüber. Die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) wurde 2009 nochmals ausgebaut. Damit konnte einem Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam begegnet werden. (weiterlesen)
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Schweiz: Kosten und Nutzen von zweijährigen beruflichen Grundbildungen aus Sicht der Betriebe: erste wissenschaftliche Datenerhebung liegt vor |
Der produktive Nutzen von Lernenden einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) übersteigt im Schnitt die Ausbildungskosten der Betriebe. Zwischen den untersuchten Berufen bestehen erhebliche Unterschiede im durchschnittlichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Grundsätzlich ist der Nettonutzen leicht tiefer als der für die drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) ermittelte Wert. Dies sind die Ergebnisse einer Studie, die das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT durchgeführt hat.
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Tirol: Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit gesetzt |
WKÖ-Vizepräsidentin und Frau in der Wirtschaft-Landesvorsitzende Martha Schultz zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Landeshauptmann Günther Platter, Bildungslandesrätin Beate Palfrader und Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf hätten damit einen „Meilenstein in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ gelegt. „Investitionen in die Kinderbetreuung lohnen sich auf jeden Fall“, betont Schultz, „und kommen gerade Unternehmerinnen zugute, deren tagtäglicher Zeitplan nicht leicht in ein vorgegebenes Korsett zu zwängen ist.“
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Innsbruck/Bozen: Kooperationsvertrag zwischen UMIT und Claudiana unterzeichnet |
Kürzlich wurde zwischen der UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Information und Technik, Hall in Tirol und der Claudiana – In Kooperation zwischen UMIT und Claudiana sollen ein Forschungsschwerpunkt Gerontologie im Rahmen des Master-Studiums „Master der Gerontologie“ und weitere Forschungsaktivitäten etabliert werden. Die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre soll institutionalisiert werden. Von der UMIT wird ein Master Studium der Gerontologie angeboten werden. Die Claudiana wird diesen Studiengang mitentwickeln. „Ziel ist es, in Lehre und Forschung gemeinsame Aktivitäten zu setzen. Vorerst ist die Zusammenarbeit auf drei Jahre befristet, soll aber danach verlängert werden“.
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Arbeitslandschaft 2030: Die Studie zum Arbeitskräftemangel in Deutschland und Bayern |
Unternehmen müssen mit einer Vielzahl von Anforderungen jonglieren. Unter anderem brauchen sie Mitarbeiter mit unterschiedlichem Wissen, spezifischen Kompetenzen und individuellen persönlichen Fähigkeiten – und sie müssen sie auf den jeweils richtigen Arbeitsplätzen positionieren. Kein einfaches Unterfangen vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsplätze selbst einem fortlaufenden Wandel unterliegen und gute Mitarbeiter knapp werden. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sind Unternehmen darauf angewiesen, neue Anforderungen des Marktes und an die Arbeitsplätze frühzeitig zu erkennen. Das gilt vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden qualifizierten Arbeitnehmer aufgrund des demografischen Wandels abnehmen wird.
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Deutschland: Diskussionsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes |
Das BMAS hat einen ersten Diskussionsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) vorgelegt. Der Entwurf soll demnächst vom Kabinett verabschiedet werden. Dabei verfolgt das BMAS vier zentrale Ziele:
(1) den missbräuchlichen Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung in den Fällen auszuschließen, in denen
Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und als Leiharbeitnehmer wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu
schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden; (2) mit der Einführung einer Untergrenze soll die Möglichkeit der Verleiher begrenzt
werden, durch die Anwendung oder einzelvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages ohne eine untere Grenze vom Equal-Pay-Grundsatz abzuweichen; (3) Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie); (4) durch eine Anpassung des AEntG soll klargestellt werden, dass es für die Gewährung
der durch das AEntG vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen allein auf die von der Leiharbeitnehmerin oder dem Leiharbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit ankommt.
(zum Entwurf)
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Bayern/Österreich: EURES T Partnerschaft interalp löst sich auf |
Die im Jahr 1996 gegründete EURES T Parnterschaft interalp deren Mitglieder u.a. das AMS Österreich, die Bundesagentur für Arbeit, die Wirtschaftskammer Österreich, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vbw e.V. und die deutschen und österreichischen Gewerkschaften (DGB,ÖGB) waren löste sich zum 31.Mai 2010 auf. Ziel dieser über 10 Jahre erfolgreichen Partnerschaft war es, Grenzgänger und mobile Arbeitnehmer im bayerisch-österreichischen Grenzraum zu beraten und bei ihrem Schritt ins Nachbarland zu begleiten. www.eures-interalp.org
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